Ein Wertpapier ist eine Urkunde, die ein privates Recht, beispielsweise eine Forderung oder eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, verbrieft.

 Um das Recht geltend zu machen, ist zumindest der Besitz der Urkunde notwendig. Eine Urkunde dient der Sichtbarmachung und als Nachweis eines Rechtes.

Vor allem in der Übertragbarkeit liegt der Charakter des Wertpapiers. Ohne eine Urkunde kann das darin verbriefte Recht nicht geltend gemacht werden.





Beispiele von Wertpapieren sind:

Aktien

 Anteilscheine

Verzinsliche Wertpapiere, wie z. B. Anleihen, Schuldverschreibungen, Pfandbriefe, Kassenobligationen, Rentenpapiere (in der Schweiz: Obligationen)

 
Optionsscheine oder andere verbriefte Derivate

 Wandelanleihen

 Zertifikate

 Scheck

Wechsel

Theoretisch sind auch Briefmarken Wertpapiere, denn sie verbriefen das Recht zur Inanspruchnahme einer Dienstleistung. 

 


 

Bestandteile eines Wertpapieres:

Ein Wertpapier besteht i. d. R. effektiv aus

dem Mantel: Das ist die Urkunde selbst. Sie verbrieft das Gläubiger- oder Teilhaberrecht. dem Bogen: Das ist ein in mehrere gleichartige und nummerierte Abschnitte aufgeteiltes Papier. Die einzelnen Abschnitte werden
Kupon genannt. Gegen die Abgabe eines Kupons bei einer Zahlstelle können Rechte aus der Urkunde geltend gemacht werden. Dies betrifft insbesondere Gewinnausschüttungen bzw. Zinszahlungen, aber auch Wandlungen, Bezug neuer Aktien o. Ä.. Die Kupons verbriefen somit in erster Linie das Ertragsrecht. dem Erneuerungsschein: Gegen Abgabe des Erneuerungsscheines bei einer Zahlstelle erhält der Inhaber einen neuen Bogen (wenn beispielsweise die Koupons des alten Bogens verbraucht sind). Häufig ist der Erneuerungsschein aber als besonderer Abschnitt im Bogen enthalten.
 

 

Kennzeichnung:

Im deutschen Börsenhandel wurden Wertpapiere im engeren Sinn bisher über eine sechsstellige Kennnummer, die Wertpapierkennnummer oder
WKN klassifiziert; diese wurde am 22. April2003 durch die International Securities Identification Number (ISIN) ersetzt. Die ISIN ist eine zwölfstellige Zahlen-Buchstaben-Kombination, die nach folgendem Muster zusammengesetzt ist:

LändercodeNationale Kennnummer (NSIN)Prüfziffer DE 000575200 0

In den nationalen Kennnummern ist, sofern schon existent, die bisherige WKN (im Beispiel:
Bayer AG, WKN 575200) rechtsbündig eingearbeitet, die vorderen Stellen werden mit Nullen aufgefüllt.

Siehe auch
Handelssystem