Bestandteile und Kennzeichnung

Bestandteile eines Wertpapieres:

Ein Wertpapier besteht i. d. R. effektiv aus

dem Mantel: Das ist die Urkunde selbst. Sie verbrieft das Gläubiger- oder Teilhaberrecht. dem Bogen: Das ist ein in mehrere gleichartige und nummerierte Abschnitte aufgeteiltes Papier. Die einzelnen Abschnitte werden
Kupon genannt. Gegen die Abgabe eines Kupons bei einer Zahlstelle können Rechte aus der Urkunde geltend gemacht werden. Dies betrifft insbesondere Gewinnausschüttungen bzw. Zinszahlungen, aber auch Wandlungen, Bezug neuer Aktien o. Ä.. Die Kupons verbriefen somit in erster Linie das Ertragsrecht. dem Erneuerungsschein: Gegen Abgabe des Erneuerungsscheines bei einer Zahlstelle erhält der Inhaber einen neuen Bogen (wenn beispielsweise die Koupons des alten Bogens verbraucht sind). Häufig ist der Erneuerungsschein aber als besonderer Abschnitt im Bogen enthalten.
 

 

Kennzeichnung:

Im deutschen Börsenhandel wurden Wertpapiere im engeren Sinn bisher über eine sechsstellige Kennnummer, die Wertpapierkennnummer oder
WKN klassifiziert; diese wurde am 22. April2003 durch die International Securities Identification Number (ISIN) ersetzt. Die ISIN ist eine zwölfstellige Zahlen-Buchstaben-Kombination, die nach folgendem Muster zusammengesetzt ist:

LändercodeNationale Kennnummer (NSIN)Prüfziffer DE 000575200 0